Einmal Probesterben bitte
Wenn ein geliebter bzw. vertrauter Mensch verstirbt müssen neben der persönlichen Betroffenheit und Trauerbewältigung, auch eine Vielzahl von Dingen organisiert werden. Selbst bei der besten Vorbereitung auf diesen unausweichlichen Fall, ist dieser Prozess häufig äußerst zeitaufwendig und kompliziert. Aus diesem Grund empfehle ich meine Gesprächspartner im Rahmen der Gedanken zu diesem Themenblock ein gedankliches Probesterben. Ich sterbe jetzt und wie geht es morgen weiter? Wer tut was und hoffentlich auch in meinem Sinn?
General- und Vorsorgevollmacht
Es muss ja nicht gleich zum Ableben kommen. Auch wenn es beispielsweise ein Unfall unmöglich macht, den eigenen Willen zu äußern, so ist es extrem hilfreich für diese Situation eine Vollmacht zu formulieren. Diese kann entweder als General- oder als Vorsorgevollmacht bei einem Notar oder auch selbst formuliert werden.
Die notarielle Vollmacht wird mit sachkundigem Rat erstellt und die Kosten hängen vom Gesamtvermögen ab. Im Internet ist eine Vielzahl von Vorlagen vorhanden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte und/oder das Vermögen relativ komplex aufgestellt ist, dann rate ich dringend zur notariellen Variante.
Die Generalvollmacht gilt ab sofort und über den Tod hinaus und ermächtigt zu allen Rechtsgeschäften im Namen des Vollmachtgebenden. Sollte der Bevollmächtigte bereits zu Lebzeiten in Vertretung agieren, so gilt die Vollmacht im Außenverhältnis uneingeschränkt. Im Innenverhältnis könnte bei nicht gewollten Rechtsgeschäften eine Schadensersatzanspruch entstehen.
Es ist möglich, die Generalvollmacht dem Bevollmächtigten sofort oder erst nach dem Tod zukommen zu lassen. Ein tiefes Vertrauensverhältnis ist unabdingbar. Mit dieser Vollmacht stellt der Vollmachtgebende sicher, dass die Person seines Vertrauens die Geschicke lenkt und kein fremder Betreuer oder ein Betreuer von Amts wegen vor und nach dem Tod eingesetzt wird. Einfache, präzise und klare Formulierungen sind hier stets dienlich.
Patientenverfügung
Um die Umsetzung der eigenen Vorstellungen und Wünsche im Fall einer schweren Erkrankung bzw. eines Unfalls sicherzustellen ist es ratsam, eine Patientenverfügung zu verfassen. Diese sollte klar definieren, welche Behandlungsformen gewünscht und welche ausdrücklich nicht gewünscht sind.
Auch hier gibt es eine Vielzahl von Vorlagen im Internet. Das Ärzteteam im Krankenhaus ist in der Regel sehr dankbar, wenn eine Patientenverfügung vorliegt. Diese gibt ihnen einen genauen Fahrplan und klärt den juristischen Rahmen.
Patientenverfügungen sollten spätestens alle drei Jahre neu erstellt werden. Die Vorlagen aus den Jahren vor 2016 sollten auf jeden Fall durch aktuelle ersetzt werden.
Es hilft nicht, die Patientenverfügung in einem Tresor zu verwahren. Sie sollte an einem für jeden zugänglichen Platz liegen, um im Bedarfsfall zügig vorgelegt werden zu können. Ein Scan des Dokumentes bei verschiedenen vertrauten Personen ist sinnvoll.
Testament
Es existiert keine Pflicht, ein Testament zu erstellen. Wenn kein Testament gefunden wird, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Wenn diese allerdings nicht gewünscht ist und/oder Vermächtnisse ausgelobt werden sollen, dann ist ein Testament zur Umsetzung des eigenen Willens notwendig. Auch hierzu gibt es Anleitungen im Internet oder die Möglichkeit des Ganges zum Notar.
Was ist zu tun, wenn die Kinder noch minderjährig sind?
Eine Sorgerechtsverfügung kann sicherstellen, dass im Fall des Todes der Erziehungsberechtigten das Sorgerecht auf vertraute Personen übergeht. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Obhut in fremde Hände gelegt wird. Diese Sorgerechtsverfügung muss handschriftlich erstellt werden. Auch hier sind gute Vorlagen im Internet zu finden.
Testamentsvollstreckung
Neben den Formulierungen des letzten Willens im Testament kann zur Sicherstellung der Umsetzung dessen Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Auch dieser Aspekt wird von einem Notar rechtssicher formuliert, kann aber auch privatschriftlich im Testament festgelegt werden. Klarheit der Weisungen ist hier sehr wichtig.
Bestattungsverfügung
Die Wünsche für die eigene Bestattung können zu Lebzeiten bereits definiert und aufgeschrieben werden.
Dokumentenordner, digitaler Nachlass und Passwörter
Es ist sehr hilfreich, wenn klar strukturierte Unterlagen/Notizen existieren, aus denen sämtliche Themen des Lebens ersichtlich sind. Was soll womit geschehen? Mögliche Inhalte könnten sein:
- Bankkonten, Depotkonten, Kreditkarten, Zugangsdaten
- Steuerdaten (Steuernummer, Steuer ID, Elster Zugang)
- Immobilienunterlagen (Grundbuch, Finanzierung, Mietverträge, Versorger, Kaution)
- Ansprechpartner
- Welcher Schlüssel ist wofür?
- Zugang zur Online Welt (Paypal-Guthaben, Social Media Profile, Krypto, Zugangsdaten)
- Was soll mit den Haustieren geschehen?
- sonstige Vermögenswerte (Ansprechpartner)
- Versicherungen
- Wer ist im Falles des Todes zu informieren und wie?
- Umgang mit diskreten Unterlagen (Liebesbriefe, Geschäftsunterlagen)
Diese Aufzählung ist nach dem individuellen Bedarf anzupassen und zu erstellen. Regelmäßige Aktualisierungen sollten terminiert werden.
Diese Arbeit ist sehr mühsam, aber extrem wichtig für den oder die, der die Dinge erledigen wird.
Also:
Wachsam bleiben und Butter bei die Fische!
Heiko Löschen
GSP asset management