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Fragen und Antworten zum Thema Vermögensberatung

Zum Thema „Vermögensberatung“ gibt es viele Fragen und Missverständnisse. Die Fragen die uns am häufigsten gestellt werden, möchten wir Ihnen hier kurz und klar beantworten.

Grundsätzliches

Was bedeutet Vermögensverwaltung?

Bei einer Vermögensverwaltung wird zwischen Ihnen und dem Vermögensverwalter ein separater Vermögensverwaltervertrag geschlossen. Dadurch wird der Verwalter bevollmächtigt, Ihr Vermögen streng nach der besprochenen Anlagestrategie fortlaufend zu verwalten und bestmögliche Entscheidungen zu treffen.

Welche Dienstleistungen erbringen die unabhängigen Vermögensverwalter?

Der Vermögensverwalter managt das Kundendepot. Nach der Festlegung der finanziellen Ziele und des Risikoprofils des Kunden erarbeitet der unabhängige Vermögensverwalter eine auf die spezifischen Kundenbedürfnisse zugeschnittene Investmentstrategie. Diese setzt er dann in der laufenden Depotbetreuung für den Kunden um.

Was unterscheidet unabhängige Vermögensverwalter von einer Bank oder einem Finanzberater?

Im Gegensatz zu Banken und sonstigen Finanzberatern verdient ein Vermögensverwalter keine Provisionen oder Ausgabeaufschläge und profitiert somit auch nicht von einzelnen Umschichtungen Ihrer Vermögensanlagen. Der Vermögensverwalter arbeitet ausschließlich auf Honorarbasis, um Interessenkonflikte zu verhindern. Das Honorar orientiert sich an der Höhe und der Risikostruktur des verwalteten Vermögens. Oberstes Ziel des Vermögensverwalters ist je nach Anlagestrategie entweder der „Kapitalerhalt“ oder eine bestmögliche „Performance“ des ihm anvertrauten Vermögens. Somit hat der Vermögensverwalter die gleichen Ziele wie der Anleger.

Auswahl und Beauftragung

Wann brauchen Sie eine Vermögensverwaltung?

Wenn Sie weder die Zeit und/oder noch das Fachwissen zur professionellen und kontinuierlichen Verwaltung Ihres Vermögens haben. Dann brauchen Sie einen Vermögensverwalter, der sich ausschließlich um die konsequente Umsetzung Ihrer persönlichen Anlagestrategie kümmert.

Wie lange binde ich mich an eine Vermögensverwaltung?

Sie sind völlig flexibel, wenn gleich die Ausrichtung einer Vermögensverwaltung keinen kurzfristigen Charakter hat. Zuzahlungen und Rückzahlungen sind jederzeit ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Berücksichtigung des Kapitalmarktumfeldes möglich. Die Kündigung des Vermögensverwaltungsmandats ist ebenfalls ohne Fristen möglich.

Ab welchem Anlagevolumen kann in eine Vermögensverwaltung investiert werden?

Bei der GSP asset management können Sie ab einer Anlagesumme von 50.000 € verwalten lassen. Hierzu werden in den Anlagerichtlinien Ihre speziellen Auflagen und Wünsche klar definiert und vereinbart.

Kann ich mein bestehendes Wertpapierdepot einfach übertragen?

Ganz sicher. Der Vermögensverwalter wird nach vorheriger Absprache die bestehende Depotstruktur analysieren, auf Herz und Nieren prüfen und in Richtung der gemeinsam definierten Anlagestrategie.

Ist die Erteilung eines Vermögensverwaltungsmandates einfach?

Ja, der entsprechende Verwaltungsvertrag wird üblicherweise zusammen mit der Konto- und Depoteröffnung besprochen, ausgefüllt und unterzeichnet. Wesentliche Punkte des Vertrages wie zum Beispiel die Risikobereitschaft, die Anlagerichtlinien, die damit verbundenen Chancen und Risiken, die Gesamtkosten, der geeignete Vergleichsmaßstab oder auch die Verlustrisiken werden intensiv diskutiert und nachfolgend individuell vereinbart.

Zusammenarbeit mit einem Vermögensverwalter

Wie werden Entscheidungen über Wertpapierkäufe und -verkäufe getroffen?

Anlageentscheidungen sind kein Zufallsprodukt sondern das Ergebnis verantwortungsvoller Arbeit. Ob und wann investiert wird, hängt von vielen verschiedenen Analysen, Fakten und Risikoparametern ab. In der GSP aasset management werden diese regelmäßig im Anlageausschuss aufgearbeitet und besprochen. Das Ergebnis dieses Prozesses sind die Entscheidungen, ob wir für Sie investiert bleiben, einzelne Bereiche aufstocken oder Wertpapiere verkaufen.

Wo wird das Geld angelegt?

Zur Vermögensverwaltung eröffnen wir auf Ihren Namen ein Depot- und ein Verrechnungskonto bei unseren Partner-Depotbanken (V-Bank AG, DAB BNP PARIBAS). Diese auf Vermögensverwaltung spezialisierten Kreditinstitute bieten Ihnen und uns extrem günstige Depot- und Transaktionskosten sowie die 100 %ige Einlagensicherung des deutschen Bankenverbandes.

Wie werde ich über die Entwicklung meiner Vermögensanlage informiert?

Unsere Mandanten erhalten regelmäßig einen ausführlichen Depotbericht. Selbstverständlich können Sie bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner auch den tagesaktuellen Depotbestand erfragen oder Informationen rund um Ihre Vermögensanlage einholen. Daneben erhalten Sie wie gewohnt von der gewählten Depotbank Konto- und Depotauszüge.

Kann man Zuzahlungen oder Entnahmen tätigen?

Zuzahlungen und Entnahmen sind täglich ohne Einhaltung von Fristen möglich. Ansparpläne oder Entnahmepläne sind problemlos integrierbar.

Wird der Anlagebetrag an den Vermögensverwalter überwiesen und wie groß ist das Risiko, dass sich der Vermögensveralter mit meinem Geld aus dem Staub macht?

Der unabhängigen Vermögensverwalter darf persönlich keine Kundengelder annehmen. Die Gelder und Wertpapiere der Kunden verbleiben in den Depots oder auf den Konten der Kunden, das heißt bei der jeweiligen konto- und depotführenden Bank. Der Vermögensverwalter verwaltet das Kundendepot auf der Grundlage einer beschränkten Vollmacht. In der Vollmacht ist ausgeschlossen, dass Kontoguthaben oder Wertpapiere auf Weisung des Vermögensverwalters auf andere Konten oder Depots übertragen werden.

Arbeitet eine Vermögensverwaltung mit anderen Spezialisten (Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte, etc.) zusammen?

Unsere Kernkompetenzen sind die Vermögensverwaltung und Anlageberatung. Dieses Geschäft beherrschen wir. Bei der Durchführung einer qualitativ hochwertigen Vermögensverwaltung kommt es natürlich immer wieder vor, dass ein perfektes Ergebnis nur im Zusammenspiel von verschiedenen Fachbereichen erzielt werden kann.

Als Beispiel sei hier die generationsübergreifende Vermögensplanung und Vermögensübertragung genannt. Hierfür sind wir speziell als Finanzplaner ausgebildet. Bei derartigen Fragestellungen ist es häufig notwendig, unser Wissen mit dem Know How anderer Berufszweige zu verknüpfen, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Bei Bedarf binden wir deshalb gerne Ihren Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar, etc. mit in die Entscheidungsfindung ein. Sollten Sie keinen festen Ratgeber für diese Spezialthemen haben, können wir auch gerne auf unser exzellentes Netzwerk an national und international tätigen Steuerberatern, Rechtsanwälten, Notaren, Unternehmensberatern etc. zurückgreifen. Diskretion ist hierbei selbstverständlich.

Sicherheit und Transparenz

Welche fachlichen Voraussetzungen muss ein unabhängiger Vermögensverwalter erfüllen?

Voraussetzung für die Tätigkeit als Vermögensverwalter ist eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Finanzportfolioverwaltung. Die Erteilung der Lizenz ist an sehr hohe Anforderungen (fachliche Eignung, Zuverlässigkeit, Kapitalausstattung) geknüpft. Derzeit verfügen lediglich ca. 550 unabhängige Unternehmen über diese Erlaubnis. Unabhängige Vermögensverwaltungen werden von den Aufsichtsbehörden streng überwacht.

Wie transparent ist eine Vermögensverwaltung?

Transparenz ist für uns Geschäftsgrundsatz, Basis einer fairen Geschäftsbeziehung und für uns bindend im Ehrenkodex der deutschen Vermögensverwalter integriert. Sie erhalten von uns regelmäßig einen Bericht über die Entwicklung Ihrer Kapitalanlagen. Darüber hinaus richten wir Ihnen gerne bei Bedarf auch einen Online-Zugang für Ihr Depotkonto ein. Alle Kosten und Gebühren werden offen und transparent vereinbart und sind bekannt. „Kleingedrucktes“ oder versteckte Gebühren kennen und wollen wir nicht.

Wie diskret ist eine Vermögensverwaltung?

Diskretion ist für uns Geschäftsgrundsatz und fester Bestandteil im Ehrenkodex der deutschen Vermögensverwalter. Des Weiteren sind wir allein schon aufgrund der bestehenden Gesetze zur Geheimhaltung Ihrer persönlichen Daten verpflichtet und dürfen Dritten gegenüber keinerlei Auskünfte jeglicher Art erteilen.

Wie sicher ist mein Geld und was passiert im Falle einer Bankenpleite?

Die Wertpapieranlagen in Ihrem Wertpapierdepot gehören ausschließlich Ihnen und sind vor etwaigen Bankenpleiten und/oder Strafzinsen geschützt. Die Gelder auf den Abrechnungskonten unterliegen zu 100% der deutschen und der europäischen Einlagensicherung bei den Kooperationsbanken der GSP asset management.

Ist mein Geld insolvenzgeschützt?

Selbstverständlich! Alle Konten und Depots lauten auf Ihren Namen. Dadurch sind die Vermögenswerte Ihr Eigentum und als gesetzliches Sondervermögen vor einer Insolvenz der Depotbank oder des Vermögensverwalters vollständig geschützt. Kontoguthaben eröffnen wir nur bei Banken, die ebenfalls der 100%igen deutschen Einlagensicherung unterliegen.

Was passiert, wenn der Vermögensverwalter oder die Servicebank, aus welchen Gründen auch immer, ihre Tätigkeit einstellt?

Sie als Vermögensinhaber behalten immer und zu jedem Zeitpunkt die Hoheit über Ihr Vermögen. Sie können das Mandat jederzeit abändern oder die beschränkte Vollmacht widerrufen, die Vermögenswerte jederzeit transferieren oder anderweitig darüber verfügen. Auch bei einer unwahrscheinlichen Nichterreichbarkeit des Vermögensverwalters ist Ihre Handlungsfähigkeit jederzeit gegeben. Bei einem Ausfall der Bank sind Ihre Depotwerte ebenfalls geschützt, da Ihr Wertpapiervermögen für Verbindlichkeiten des Institutes nicht haftet.

Ist die Zusammenarbeit mit unabhängigen Vermögensverwaltern sicher?

Unabhängige Vermögensverwaltung (offiziell: Finanzportfolioverwaltung) ist in Deutschland eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung, die streng überwacht wird.

Diese Erlaubnis zur Führung eines Finanzdienstleistungsinstitutes wird auf Basis des Kreditwesengesetzes (KWG) nach intensiver Prüfung durch die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt. Nur lizensierte und kontinuierlich überwachte Finanzdienstleistungsinstitute mit überprüften und integren Mitarbeitern dürfen die Finanzportfolioverwaltung ausüben.

Der Vermögensverwalter handelt auf der Basis einer beschränkten Vollmacht des Mandanten. Diese berechtigt den Vermögensverwalter zur Disposition auf dem Konto- und Verwaltungsdepot bei der gewählten Depotbank, nicht aber zur unerlaubten Entnahme oder Übertragung von Vermögenswerten.

Die Depotbank ist für die sichere Verwahrung der Vermögenswerte und die ordnungsgemäße Abwicklung aller Transaktionen verantwortlich. Bitte erkundigen Sie sich zusätzlich über die Vorteile der EU-Einlagensicherung, der zusätzlichen Sicherungssysteme mehrerer deutscher Institutsgruppen sowie staatlicher Garantien für Bankverbindlichkeiten.

Kontrolle

Wer kontrolliert meinen Vermögensverwalter?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert den Vermögensverwalter genau so intensiv, wie sie es bei einer Bank tut. Darüber hinaus muss ein Wirtschaftsprüfer jährlich die ordnungsgemäße Durchführung der Geschäfte und die Solidität des Vermögensverwalters testieren.

Wo kann ich mich beschweren?/Was passiert im Konfliktfalle?

Wenn etwas nicht nach Ihren Wünschen verläuft, können Sie sich natürlich immer direkt bei uns beschweren. Uns ist es ein Anliegen, harmonisch und langfristig zufriedenstellend für Mandant und Unternehmen zusammenzuarbeiten.

Darüber hinaus hat der Verband der unabhängigen Vermögensverwalter (VuV) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe der EU-Richtlinie Nr.2013/11 vom 21.05.2013 über die Alternative Streitbeilegung eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle des VuV können Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungsgeschäften in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.

Die Anschrift der Schlichtungsstelle des VuV lautet:

VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main

Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Antragsformular, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://vuvombudsstelle.de

Kosten

Welche Kosten entstehen mir?

Alle Vermögensanlagen werden bei den Depotbanken in der Regel ohne Ausgabeaufschläge oder Agio erworben. Für die Börsenabrechnung fallen externe Kosten an. Für die fortlaufende Verwaltung Ihres Vermögens erhalten wir ein Verwaltungshonorar, das vierteljährlich abgerechnet wird. Die Honorarhöhe wird im Rahmen des Verwaltungsvertrages fixiert.

Kann ich mir eine unabhängige Vermögensverwaltung leisten?

Ganz sicher. Ein professioneller Vermögensverwalter wird, ähnlich einem Anwalt oder Steuerberater, ein Leistungs- und aufwandsbezogenes Honorar für seine Dienstleistung berechnen.

Im direkten Vergleich mit Bankkonditionen sind Vermögensverwalter sehr oft deutlich günstiger und transparenter. Dies hat zahlreiche Gründe, wovon die hervorragenden Mandanten-Konditionen der GSP asset management bei den Abwicklungsbanken und der vollständige Verzicht auf versteckte oder offen ausgewiesene Provisionen sicher die wichtigsten sind.

Hat ein Vermögensverwalter besondere Konditionen bei Depotbanken?

Ja, da die Beratung im Rahmen der Verwaltung ausgeführt wird, werden die Depotbanken ausschließlich für Wertpapiertransaktionen und zur Verwahrung und Verwaltung der Depotwerte eingesetzt. Aus diesem Grund kann Ihr Vermögensverwalter bei den Depotbanken günstige Konditionen vereinbaren.