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Impressum und rechtliche Hinweise

GSP asset management GmbH
Haus Sentmaring 7
48151 Münster

Tel. + 49 (0) 251 20 22 140
Fax: + 49 (0) 251 20 22 132
Internet: www.gsp-am.de
E-Mail: am@gsp-am.de

USt-Id Nr. DE204607892
HRB Nr. 5645, Amtsgericht Münster

Geschäftsführer: Mehmet Belli, Heiko Löschen

Die GSP asset management GmbH ist ein zugelassenes Wertpapierinstitut im Sinne des §15 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr.3, 4, 5 und 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Sie besitzt die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin – www.bafin.de) gem. §32 Kreditwesengesetz die Dienstleistungen Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung, Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung zu erbringen.

BaFin-Zulassungs-ID: 11 77 06

Zuständige Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt

Zugehörigkeit
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
Postfach 040347
10062 Berlin

Die GSP asset management GmbH ist Mitglied im VuV – Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland E.V. Informationen finden Sie unter www.vuv.de.

Beschwerden & Ombudsstelle
Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) hat eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe der EU-Richtlinie Nr.2013/11 vom 21.05.2013 über die alternative Streitbeilegung eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle des VuV können Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungsgeschäften in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.

Die GSP asset management GmbH ist Mitglied im VuV und aufgrund der Satzung des VuV verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teilzunehmen.

Die Anschrift der Schlichtungsstelle des VuV lautet:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main

Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Antragsformular, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://vuvombudsstelle.de.

Risikohinweise zu Wertpapieranlagen
Die Informationen und Inhalte der Seite ersetzen nicht die für die Tätigung von Investitionen geeignete anleger- und produktbezogene Beratung. Wir weisen darauf hin, dass der Wert eines von uns verwalteten Depots steigen als auch fallen kann. Aufgrund der Zusammensetzung ist ein starkes Schwanken des Depots auch in kurzen Zeiträumen nicht auszuschließen.

Bei Anlagen in Wertpapieren müssen Anleger bereit und in der Lage sein Verluste des eingesetzten Kapitals hinzunehmen. Anlageergebnisse aus der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu. Investitionen in Fremdwährungen können zu zusätzlichen Währungsverlusten führen. Das eingesetzte Kapital sowie die Erträge sind zum Teil starken Schwankungen unterworfen, sodass die Depotgesamtwerte eines Anlegers bei Rückgabe bzw. Verkauf mehr oder weniger wert sein können als bei Kauf bzw. Anlage.

Nicht alle Anlagerisiken können durch Diversifikation, Analyse der Märkte sowie aktive Verwaltung ausgeschlossen werden.

Mitwirkungspolitik
Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen. Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.

Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt. Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt. Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.

Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt. Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.“

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
(Art. 3 OffenlegungsVO)
einschließlich Erklärung nach Art. 5 OffenlegungsVO

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
  • Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).

Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 OffenlegungsVO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen ( 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO).
  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Depotbanken
DAB BNP Paribas
Landsberger Straße 300
80687 München

V-Bank AG
Arnulfstraße 58
80335 München

Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325Frankfurt am Main

comdirect bank AG
Pascalkehre 15
25451 Quickborn

Die genannten Banken sind Mitglieder im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken

Aufsichtsbehörde der Depotbanken
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV
Mehmet Belli

Offenlegung des Vergütungssystems, § 16 Abs. 2 InstitutsVergV
Die Instituts-Vergütungsverordnung beinhaltet aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Vergütungssysteme von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten. Hiermit sollen schädliche Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken unterbunden werden. Dies dient der Sicherung der Finanzmarktstabilität.
Das Gehalt unserer Geschäftsleiter und Mitarbeiter setzt sich aus einer fixen Vergütung sowie variablen Vergütungsbestandteilen zusammen, die mit den Mitarbeitern in einem Jahresabschlussgespräch festgelegt werden. Die Höhe der fixen und der variablen Vergütung wird gemeinsam anhand von qualitativen und quantitativen Kriterien festgelegt. Je nach der finanziellen Lage des Instituts kann die variable Vergütung bis auf Null reduziert werden. Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine variable Vergütung besteht nicht. Die Geschäftsleitergehälter entsprechen der marktüblichen Vergütung und der Lage des Instituts. Eine signifikante Abhängigkeit der Mitarbeiter von der variablen Vergütung besteht nicht. Die in der Unternehmensphilosophie verankerte langfristige Zusammenarbeit mit den Mandanten schließt das Eingehen unangemessener, hoher Risiken zur kurzfristigen Einkommensmaximierung der Geschäftsleiter und der Mitarbeiter aus.

Webdesign, Programmierung, Text und Fotografie
GSP asset management GmbH (www.gsp-am.de)
Wowbiz GmbH (www.wowbiz.de)
Joachim Pantel (www.pantel-fotodesign.de)

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Autor und Herausgeber ist die GSP asset management GmbH. Sämtliche Rechte vorbehalten.

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Salvatorische Klausel
Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.